Barrierefreiheit für Websites

Barrierefreiheit für Websites: Warum sie unverzichtbar ist und welche Gesetze gelten

Das Internet ist für viele Menschen die wichtigste Informationsquelle. Doch Millionen von Menschen können digitale Inhalte nicht uneingeschränkt nutzen. Barrierefreiheit für Websites ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit – sowohl aus gesellschaftlicher, geschäftlicher als auch rechtlicher Sicht.

Unternehmen und öffentliche Stellen müssen digitale Barrierefreiheit zunehmend berücksichtigen. Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet öffentliche Stellen bereits zur Barrierefreiheit, und mit dem European Accessibility Act (EAA) kommen ab 2025 auch viele private Unternehmen in die Pflicht.

Doch was bedeutet das ganz konkret? Welche Vorteile bringen barrierefreie Websites? Und welche gesetzlichen Vorgaben müssen erfüllt werden?

Eine ältere Frau sitzt vor einem Laptop und kann ganz offensichtlich die Inhalte schlecht erkennen. Barrierefreiheit für Websites kann helfen.

Übersicht: Barrierefreiheit für Websites

Was heißt Barrierefreiheit für Websites?

Das heißt, dass Websites so gestaltet werden, dass alle Menschen sie uneingeschränkt nutzen können, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Das heißt, dass:

  • Sehbehinderte oder blinde Nutzer mithilfe von Screenreadern auf Inhalte zugreifen können.
  • Hörgeschädigte oder gehörlose Menschen Untertitel und Transkripte für Audio- und Videoinhalte vorfinden.
  • Menschen mit motorischen Einschränkungen Webseiten ohne Maus, nur per Tastatur oder Sprachsteuerung navigieren können.
  • Neurodivergente oder kognitiv eingeschränkte Personen von klar strukturierten, einfach verständlichen Inhalten profitieren.

Die Barrierefreiheit für Websites bedeutet nicht nur Inklusion, sondern auch eine bessere Nutzererfahrung für alle.

Beispiel: Eine Website mit klarer Navigation, gut lesbaren Schriftgrößen und strukturierten Inhalten hilft nicht nur Menschen mit Einschränkungen, sondern verbessert die User Experience insgesamt.

Barrierefreiheit für Websites bedeutet auch, dass die einzelnen Webseiten automatisch für Voice Search optimiert sind, da sie klare, logisch strukturierte Inhalte und semantisch korrekte HTML-Tags verwenden – wichtige Faktoren für die Auffindbarkeit durch Suchmaschinen und Sprachassistenten.

Warum die Barrierefreiheit für Websites für Unternehmen unverzichtbar ist

Viele Unternehmen denken bei Barrierefreiheit nur an gesetzliche Vorschriften. Doch die Vorteile gehen weit darüber hinaus:

1. Größere Zielgruppe & mehr Kunden

15 % der Weltbevölkerung leben mit einer Form von Behinderung – das sind über 1 Milliarde Menschen. Eine nicht-barrierefreie Website schließt also potenzielle Kunden aktiv aus.

2. Bessere Suchmaschinenrankings (SEO)

Google bevorzugt barrierefreie Websites. Gut strukturierte Inhalte, Alternativtexte für Bilder und eine klare Seitenhierarchie verbessern die Auffindbarkeit in Suchmaschinen.

3. Voice Search & Mobile First

Barrierefreie Inhalte sind oft automatisch für Sprachsuche optimiert. Logische Satzstrukturen, einfache Sprache und semantisch korrekte HTML-Elemente helfen Sprachassistenten wie Google Assistant, Siri oder Alexa, Inhalte korrekt zu erfassen.

Zudem sorgt eine barrierefreie Website für eine bessere mobile Nutzung, da sie lesbare Schriftgrößen, klare Kontraste und eine intuitive Navigation bietet.

4. Rechtliche Sicherheit & Schutz vor Abmahnungen

Unternehmen, die sich nicht an gesetzliche Vorschriften halten, riskieren Abmahnungen, Bußgelder oder Klagen. Spätestens ab 2025 wird der European Accessibility Act (EAA) für viele Unternehmen relevant.

Gesetzliche Anforderungen an barrierefreie Websites

EU-Richtlinie 2016/2102 – Barrierefreiheit für öffentliche Stellen

Diese Richtlinie verpflichtet alle öffentlichen Einrichtungen in der EU, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören:

  • Bundes- und Landesbehörden
  • Städte, Gemeinden und öffentliche Verwaltungen
  • Universitäten und Schulen
  • Öffentliche Verkehrsbetriebe

In Deutschland wurde diese Richtlinie durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)umgesetzt.

European Accessibility Act (EAA) – Ab 2025 auch für private Unternehmen

Ab dem 28. Juni 2025 gilt die Barrierefreiheitsrichtlinie für den privaten Sektor.

Besonders betroffen sind:

  • E-Commerce-Websites und Online-Shops
  • Banken und Finanzdienstleister
  • Personenverkehrsunternehmen (z. B. Bahn, Airlines, ÖPNV)
  • Telekommunikationsanbieter

Unternehmen, die bis dahin nicht barrierefrei sind, riskieren rechtliche Konsequenzen.

Technische Anforderungen: Was bedeutet das für die Technik?

1. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Die WCAG 2.1 sind der internationale Standard für barrierefreie Websites. Sie definieren drei Stufen:

  • Stufe A – Grundlegende Barrierefreiheit
  • Stufe AA – Erforderlicher Mindeststandard in der EU
  • Stufe AAA – Höchste Stufe der Barrierefreiheit

Die meisten gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an WCAG 2.1 Stufe AA.

2. Technische Maßnahmen

  • Alternative Texte (Alt-Tags) für Bilder
  • Untertitel und Transkripte für Videos & Podcasts
  • Tastaturfreundliche Navigation (keine Maus erforderlich)
  • Hoher Farbkontrast für bessere Lesbarkeit
  • Einfache Sprache & gut strukturierte Inhalte

Beispiel: Eine Online-Banking-Website muss so gestaltet sein, dass sie per Screenreader und per Tastatursteuerung voll nutzbar ist.

Was droht Unternehmen, die ihre Websites nicht barrierefrei gestalten?

Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, müssen mit Abmahnungen, Klagen und hohen Kosten für Nachbesserungen rechnen.

Richter zeigt mit Finger. In der anderen Hand hat er einen Richterhammer. Verstoß gegen die Barrierefreiheit landet vor Gericht.

1. Rechtliche Strafen & Klagen

Je nach Land können Verstöße gegen die Barrierefreiheit mit Bußgeldern und Sanktionen geahndet werden. In Deutschland können Betroffene rechtliche Schritte einleiten.

2. Wirtschaftliche Nachteile

Nicht-barrierefreie Websites verlieren Kunden. Menschen mit Einschränkungen meiden unzugängliche Webseiten – und wechseln zur Konkurrenz.

3. Schlechtere SEO-Performance & geringere Sichtbarkeit

Google bevorzugt barrierefreie Inhalte. Wer nicht optimiert, verliert Platzierungen und Traffic.

Unser Fazit: Jetzt handeln und langfristig profitieren

Barrierefreiheit für Websites ist nicht nur ein Gewinn für Menschen mit Einschränkungen, sondern verbessern die User Experiencefür alle. Eine klare Struktur, einfache Navigation und optimierte Inhalte sorgen für eine reibungslose Nutzung – unabhängig von technischen oder körperlichen Voraussetzungen. Zudem sind barrierefreie Websites besser für Suchmaschinen lesbar und profitieren von höheren Rankings.

In einer digitalen Welt, in der eine Website das wichtigste Werkzeug für Unternehmen ist, bedeutet Barrierefreiheit mehr als nur gesetzliche Konformität. Ab 2025 werden viele private Unternehmen zur Barrierefreiheit verpflichtet, doch wer bereits jetzt handelt, sichert sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

Zudem gehen Voice Search, Mobile First und Barrierefreiheit Hand in Hand: Eine gut optimierte Website verbessert die Auffindbarkeit, erleichtert die Nutzung und erweitert die potenzielle Zielgruppe erheblich.

Unternehmen, die frühzeitig auf Barrierefreiheit setzen, profitieren von einer besseren Nutzererfahrung, mehr Kunden und stärkerem SEO.

Jetzt in digitale Barrierefreiheit investieren und zukunftssicher bleiben!

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